Informationen zur Pflegebedürftigkeit

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiert sich an der Selbständigkeit des Menschen, seinen körperlichen, kommunikativen und kognitiven Fähigkeiten und den daraus resultierenden Unselbständigkeiten und Unfähigkeiten im Sinne eines ganzheitlichen Menschenbildes. Kann der Mensch das oder kann er das nicht?

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen
  • Die pflegebedürftige Person muss gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeiten oder der Fähigkeiten aufweisen.
  • Wegen der körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen liegen Belastungen oder Anforderungen vor, die der Mensch nicht selbst bewältigen kann, auch nicht mit einem Hilfsmittel.
  • Die Beeinträchtigungen und damit verbundenen Anforderungen dauern länger
    als 6 Monate. 
Antragstellung für Pflegegrade
  • Antragsvordrucke müssen bei der Pflegekasse angefordert werden.
  • Der Versicherte stellt anhand der Vordrucke einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse.
  • Die Pflegekasse leitet den Antrag zur Prüfung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
  • Der MDK besucht den Antragsteller zu Hause. Bei diesem Besuch werden die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen befragt über alle Hilfestellungen und Pflegeleistungen, die am Tag und in der Nacht erbracht werden müssen. Einige Pflegekassen verlangen auch die Vorlage eines "Pflegetagebuches", aus dem eine detaillierte Aufzeichnung des täglichen Hilfebedarfs hervorgeht. Der MDK fertigt über den Hausbesuch ein Gutachten an.
  • Die Pflegekasse entscheidet dann über den Antrag des Versicherten unter Berücksichtigung des Gutachtens des MDK.
  • Das Verfahren gilt auch dann, wenn der Pflegebedürftige nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit eine Höherstufung  beantragt,
    z. B. von Pflegegrad 1 nach Pflegegrad 2.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspuch einlegen.
 Übersicht über die aktuellen Leistungen

Pflegesachleistungen für ambulante Pflege

Pflegegrade

Leistungen ab 2022

Pflegegrad 1

--

Pflegegrad 2

   724,00

Pflegegrad 3

1.363,00

Pflegegrad 4

1.693,00

Pflegegrad 5

2.095,00

Entlastungsbetrag nach § 45b

Pflegegrade

Leistungen ab 2017

für alle Pflegegrade
pro Monat

125,00

Pflegegeld für Pflegepersonen

Pflegegrad

Leistungen ab 2017

Pflegegrad 1

--

Pflegegrad 2

316,00

Pflegegrad 3

545,00

Pflegegrad 4

728,00

Pflegegrad 5

901,00

Verhinderungspflege je Kalenderjahr

  Pflegegrad

Leistungen ab 2017
pro Jahr

Pflegegrad 2-5

1.612,00
für bis zu 6 Wochen

  • Bei Verhinderung Ihrer Pflegeperson können Sie 1.612,00 € für die Ersatzpflege
    bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
  • Sollten Sie die Leistungen zur Kurzzeitpflege nicht abrufen, können Sie daraus bis zu 806,00 € zusätzlich in Anspruch nehmen.
  • Sie können die Verhinderungspflege tageweise oder stundenweise in Anspruch nehmen, wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist und eine Ersatzpflege organisiert und finanziert werden muss (beispielsweise einen Friseurtermin hat oder selbst einen Arzttermin wahrnehmen muss).

Kurzzeitpflege je Kalenderjahr

  Pflegegrade

Leistungen ab 2022
pro Jahr

Pflegegrade 2-5

1.774,00

Tagespflege

  Pflegegrade

Leistungen ab 2017

Pflegegrad 1

--

Pflegegrad 2

689,00

Pflegegrad 3

1.298,00

Pflegegrad 4

1.612,00

Pflegegrad 5

1.995,00

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  Pflegegrad

Leistungen ab 2017
pro Maßnahme bis zu

für alle Pflegegrade

4000,00
(bis 16.000 € bei mehreren Berechtigten)

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  Pflegegrad

Leistungen ab 2017

für alle Pflegegrade

40,00

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